Bei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln, sind Einflüsse auszuschalten, um Erkrankungen des Menschen nach dem Verzehr eines Lebensmittels auszuschließen.
Deshalb führen wir als Lebensmittelbetrieb Eigenkontrollen durch. Innerhalb dieses Eigenkontrollsystems soll das HACCP-Konzept zur Abwehr gesundheitlichen Gefahren dienen, die spezifisch anzusprechen, d. h. zu identifizieren, zu bewerten und kontinuierlich zu erfassen sind. Nur so sind die notwendigen vorbeugenden Maßnahmen festzulegen, mit denen sich die ermittelten Gefahren bereits während der Herstellung des Lebensmittels vermindern lassen.
Teigwaren gelten diesbezüglich als unbedenklich, auch durch die geringe Anzahl der verwendeten unkritischen Rohstoffe (z.B.: Weizenmehl / Ei / Wasser).